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Datenschutzerklärung

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma LGRain GmbH zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern 

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I. Allgemeines

Zwischen der Firma LGRain GmbH und dem Kunden (Unternehmer) besteht Einigkeit darüber, dass für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen ausschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

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II. Angebot, Vertragsschluss und Lieferumfang

  1. Angebote sind stets freibleibend. Alle zu dem Angebot gehörenden Angaben unterliegen handelsüblichen Abweichungen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Die erteilten Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch LGRain verbindlich. Bei Lieferung ohne vorherige Auftragsbestätigung wird diese durch die Rechnung ersetzt.

  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der LGRain GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

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III. Preis und Zahlung

  1. Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Lager von LGRain. Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise, hinzu kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die LGRain GmbH berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.

  2. Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und vollständiger Zahlung unter Einhaltung der Skontofristen möglich. Für den Skontoabzug ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto LGRain GmbH maßgebend. Skontozusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Kunde mit der Bezahlung anderer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.

  3. Zahlungen an Angestellte von LGRain GmbH dürfen nur erfolgen, wenn diese Angestellten eine gültige Inkassovollmacht vorweisen.

  4. Die Zurückbehaltung von Zahlungen, die Einwendung von Leistungsverweigerungsrechten oder die Aufrechnung mit Forderungen des Unternehmers, die von LGRain GmbH bestritten werden oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen.

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IV. Lieferfristen und Verzug

  1. Lieferfristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn LGRain GmbH dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt hat.

  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager der Firma LGRain GmbH oder das Herstellerwerk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft dem Unternehmer mitgeteilt worden ist.

  3. Bei Arbeitskämpfen und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches der Firma LGRain GmbH liegen oder bei Hindernissen, für die das Herstellerwerk verantwortlich ist, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Hindernisse, während eines bereits vorliegenden Verzugs entstanden sind.

  4. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Unternehmer zu vertreten hat, ist LGRain GmbH berechtigt, nach Gewährung einer fruchtlos verlaufenen Nachfrist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Unternehmer mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern, unbenommen bleiben die Rechte von LGRain GmbH nach Gesetz.

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V. Gefahrübergang und Entgegennahme des Liefergegenstandes 

  1. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer oder beim Transport mit Beförderungsmitteln von LGRain GmbH, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers von LGRain GmbH oder des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Unternehmer über. Auf Wunsch des Unternehmers wird auf seine Kosten die Ladung durch die LGRain GmbH gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.

  2. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die von der LGRain GmbH nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Unternehmer über. Auf Wunsch des Unternehmers ist die LGRain GmbH verpflichtet, den Liefergegenstand gegen Schäden zu versichern. Die Kosten gehen zu Lasten des Unternehmers.

  3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Unternehmer unbeschadet seiner Rechte gegenüber LGRain GmbH in Empfang zu nehmen.

  4. Teillieferungen sind zulässig.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. LGRain GmbH behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der Schätzwert des als Sicherheit für LGRain GmbH dienenden Vorbehaltsgutes die noch nicht beglichenen Forderungen an den Unternehmer um mehr als 50 %, so ist LGRain GmbH auf Verlangen des Unternehmers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet.

  2. Der Unternehmer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat der Unternehmer LGRain GmbH unverzüglich davon zu benachrichtigen.

  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LGRain GmbH zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Unternehmer zur Herausgabe verpflichtet.

  4. Ist der Unternehmer landwirtschaftlicher Pächter, so verpflichtet er sich außerdem, im Falle des Bestehens oder Abschlusses eines Kreditvertrages unter Inventarpfändung die Eigentumsrechte LGRain GmbHs an noch nicht vollständig bezahlten Waren bei dem entsprechenden Pächterkreditinstitut zu sichern.

  5. Ist der Unternehmer Wiederverkäufer, so gilt ebenfalls der Eigentumsvorbehalt nach Ziffer VI Abs. 1. Der Unternehmer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen und Rechte, die ihm aus der weiteren Veräußerung erwachsen, in Höhe der Rechnungsbeträge von LGRain GmbH einschließlich Umsatzsteuer zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages von 10 % an LGRain GmbH ab und zwar unabhängig davon, wie die Liefergegenstände weiterverkauft wurden. LGRain GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Befugnis von LGRain GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich LGRain GmbH, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist.

  6. Soweit für den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief oder Betriebserlaubnis ausgestellt ist, steht LGRain GmbH während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz am Kfz-Brief/Betriebserlaubnis zu.

  7. LGRain GmbH ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Unternehmers gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schäden zu versichern, soweit nicht der Unternehmer selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

 

VII. Mängelrügen und Haftung für Mängel

  1. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Unternehmer die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Art, Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich spätestens binnen 7 Tagen durch Anzeige an LGRain GmbH zu rügen.

  2. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

  3. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist LGRain GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet.

  4. Für Schäden in Folge natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
    (a) Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
    (b) fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Unternehmer oder Dritte,
    (c) bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen,
    (d) bei übermäßiger Beanspruchung und
    (e) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe.

  5. Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen trägt LGRain GmbH von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten diejenigen des Ersatzstückes einschließlich des Versandes, sowie die angemessenen Kosten für den Aus- und Einbau. Im Übrigen trägt der Unternehmer die Kosten. Die Kostentragungspflicht von LGRain GmbH betrifft nicht die Mehraufwendungen, die sich dadurch ergeben, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Unternehmers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen, vertraglich vereinbarten Gebrauch der Sache.

  6. Weitere Ansprüche des Unternehmers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nur bei grobem Verschulden, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens, in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird, bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Unternehmer gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit der Verkäufer garantiert hat. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

VIII. Rücktritt, Minderung, sowie sonstige Haftung 

  1. Der Unternehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn LGRain GmbH die gesamte Leistung des Gefahrübergangs nach Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen von LGRain GmbH. Der Unternehmer kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei der Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Unternehmer die Gegenleistung entsprechend mindern.

  2. Liegt Leistungsverzug im Sinne der Ziffer IV der Verkaufs- und Lieferbedingungen vor und gewährt der Unternehmer LGRain GmbH eine angemessene Nachfrist mit Androhung des Rücktritts und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Unternehmer zum Rücktritt berechtigt.

  3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Unternehmers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

  4. Der Unternehmer hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn LGRain GmbH eine ihm gestellte angemessene Nachfrist mit Androhung des Rücktritts für die Behebung oder Besserung eines von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Das Rücktrittsrecht des Unternehmers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch LGRain GmbH.

  5. Weitere Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind, bestehen nur bei grobem Verschulden; bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens; in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand, für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird, bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Unternehmer gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern; bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit LGRain GmbH garantiert hat. Im Übrigen sind weitere Ansprüche, insbesondere auf Kündigung, Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen.

 

IX. Datenschutz

Der Unternehmer ist damit einverstanden, dass die LGRain GmbH die erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum), die Art der gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen nebst den vom Unternehmer erbrachten freiwilligen Angaben speichert, verarbeitet/ nutzt, soweit diese zur Beantwortung von Anfragen des Unternehmers, zur Abwicklung mit dem Unternehmer geschlossener Verträge oder zur Administration der LGRain GmbH erforderlich ist und darüber hinaus an Dritte weitergibt oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung – insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten oder zu Abrechnungszwecken – erforderlich ist oder der Unternehmer zuvor eingewilligt haben. Der Unternehmer hat das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum), die Art der gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen nebst den vom Unternehmer erbrachten freiwilligen Angaben erfolgt unverzüglich, wenn der Unternehmer seine Einwilligung zur Speicherung widerruft und ansonsten, wenn die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn die Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Spätestens erfolgt die Löschung gespeicherter personenbezogener Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum), die Art der gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen nebst den vom Unternehmer erbrachten und gespeicherten freiwilligen Angaben bei vollständiger Bezahlung durch den Unternehmer nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, bei offenen Forderungen und titulierten Forderungen jeweils mit Eintritt der Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Auf schriftliche Anfrage wird LGRain GmbH den Unternehmer über die zum Unternehmer gespeicherten Daten informieren.

 

X. Gerichtsstand/Erfüllungsort 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag der Hauptsitz von LGRain GmbH.

  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen LGRain GmbH und dem Unternehmer der Sitz der LGRain GmbH.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt

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